Preise & Mietbedingungen

Juli & August
nach Vereinbarung
Juni & September
CHF 1’198.00/Woche
Mai & Oktober
CHF 1’098.00/Woche
April
CHF 840.00/Woche

Für Anmietungen von längerer Dauer wird ein Rabatt von 10% für zusätzliche Woche angewendet .
Aufenthalte unter 7 Nächte möglich nur für „Last Minute“ Buchungen.
Wochenweise Vermietung von Samstag 16 Uhr bis bis zum folgenden Samstag 9 Uhr
Nebenkosten : Holz, Kurtaxe.
Optionen : Endreinigung und Bettwäsche

Zahlungsbedingungen

Die Kurtaxe beläuft sich auf CHF 2.50 pro Erwachsenen und Nacht; Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen die Hälfte. Bettwäsche wird auf Wunsch und gegen ein Entgelt von CHF 35.00 pro Person zur Verfügung gestellt.

Anzahlung: 50 % des Mietpreises fällig zum Zeitpunkt der Reservation. Die geleistete Anzahlung dient gleichzeitig als Reservationsbestätigung. Die Anzahlung musst auf das Konto CH73 0840 1000 0622 2712 2 eingezahlt weden, oder mit Reservierung System. Der gesamte Betrag ist vorab zu entrichten wenn der Mietpreis CHF 250.00 nicht übersteigt. Die Reservation ist erst nach dem Erhalt der Anzahlung gültig und definitiv.

Der Restbetrag wird spätestens 30 Tage vor Anreise bezahlt.

Annullierung

Im Falle einer Annullierung mehr als 30 Tage vor Mietbeginn ist der Mieter zur Zahlung von 50 % des Mietpreises, jedoch mindestens von CHF 250.00, verpflichtet. Im Falle einer Annullierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn oder im Falle einer vorzeitigen Abreise ist der Mieter verpflichtet, den gesamten vereinbarten Mietpreis zu bezahlen.

Kaution
Eine Anzahlung von CHF 300.00/EUR 250.00 am Anfang des Wohnsitzes als Sicherheiten für Stände-werden ist benötigt

Allgemeinen Bedingungen

Die Räumlichkeiten in ihrem ursprünglichen Zustand zu belassen und nach Ablauf des Mietvertrags das Mietobjekt einschliesslich vollständigem Inventar in perfekt aufgeräumtem und sauberem Zustand zu übergeben. Im gegenteiligen Fall wird die nachträgliche Reinigung mit CHF100.00 in Rechnung gestellt

Der Mieter ist durch eine Privathaftpflichtversicherung versichert.

Im Fall der folgenden, innerhalb des Mietobjekts oder in dessen Umgebung vorfallenden Ereignisse schliesst der Eigentümer jegliche Haftung aus: Unfall, Verlust oder Beschädigung von Eigentum, Diebstahl, sowie andere Schädigungen und Nachteile.

Im Falle von Ereignissen von höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, Unwetter oder Feuer kann der Eigentümer den Mietvertrag ohne die Leistung einer Entschädigung annullieren. In diesem Fall wird dem Mieter der bereits gezahlte Betrag zurückerstattet.

Die allgemeinen Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht und der Gerichtsstand ist Sitten (VS).